Die Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz hat der Arbeitnehmer im Krankheitsfall gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dabei begrenzt der Gesetzgeber den Zeitraum der Entgeltfortzahlung auf insgesamt sechs Wochen, sofern die krankheitsbedingten Fehlzeiten auf ein und derselben Erkrankung beruhen. Resultieren die Fehlzeiten aber aus verschiedenen Krankheiten, beginnt der Sechswochenzeitraum des § 3 EFZG immer wieder von Neuem zu laufen. Durch diesen Neubeginn ...